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saldo 06/2020
31.03.2020
Nein. Gekauft ist gekauft. Der mit dem Heizöllieferanten abgeschlossene Vertrag und der darin vereinbarte Preis sind verbindlich. Es spielt keine Rolle, dass Sie die Lieferung noch nicht erhalten haben und der Heizölpreis inzwischen gesunken ist. Ein Widerrufsrecht haben Sie nur dann, wenn Ihnen der Verkäufer beim Vertragsabschluss ein solches zusichert. h
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