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Nein. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat grundsätzlich nur, wer in den vergangenen zwei Jahren während mindestens 12 Monaten Beiträge in die Arbeitslosenkasse eingezahlt hat – also mindestens 12 Monate angestellt war. Mögliche Ausnahmen: Krankheit, Unfall oder Mutterschaft in keinem Arbeitsverhältnis. Eine solche Arbeitsverhinderung wird aber nur berücksichtigt, wenn sie ein Arzt bescheinigt hat.
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