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saldo 20/2019
03.12.2019
Nein. Grundsätzlich sollten Sie kein Konkurrenzverbot unterschreiben. Denn es engt Ihre beruflichen Möglichkeiten nach Beendigung der Stelle ein. Zudem gilt: Laut Gesetz muss ein Konkurrenzverbot zeitlich, geografisch und nach Branche beschränkt sein. Konkurrenzverbote dürfen nur für maximal drei Jahre vereinbart werden.
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