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Ja. Die Unfallversicherung muss ab dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit Taggelder bezahlen. Bei voller Arbeitsunfähigkeit werden 80 Prozent des versicherten Verdiensts entschädigt. Das Taggeld wird wie folgt berechnet: Der versicherte Jahresverdienst inklusive Gratifikationen und allfälliger Familienzulagen wird durch 365 geteilt und das Resultat mit 0,8 multipliziert. Das Taggeld wird dann für jeden Kalendertag ausgezahlt, also auch für Sonn- und Feiertage.
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