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saldo 19/2021
23.11.2021
Ja. Die Arbeitslosenkasse zieht vom Taggeld verschiedene Beiträge ab – für AHV, IV und EO, die Unfallversicherung und die Pensionskasse. Im Rahmen der beruflichen Vorsorge sind allerdings nur die Risiken Invalidität und Tod gedeckt. Sparbeiträge entfallen.
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