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Ja. Bei einer freiwilligen Selbstanzeige verzichten Bund und Kantone einmalig auf Strafsteuern und fordern nur die Nachsteuern für die letzten zehn Jahre sowie die Verzugszinsen. Ein zwischenzeitlicher Kantonswechsel ändert nichts daran. Sie können folgendermassen vorgehen: Reichen Sie in Ihrem jetzigen und im früheren Wohnkanton je eine Selbstanzeige ein. Melden Sie beiden Kantonen auch, dass Sie im anderen Kanton ebenfalls eine Selbstanzeige eingereicht haben.
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