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Nein. Gemäss Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Ungarn dürfen Pensionskassengelder nur in dem Land besteuert werden, aus dem sie stammen. Sie müssen die Auszahlung des Alterskapitals also nur in der Schweiz versteuern. Die Bank wird vor der Überweisung des Guthabens die Quellensteuer abziehen und an die Steuerbehörde weiterleiten. Die Höhe der Steuer ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Entscheidend ist, in welchem Kanton die Bank ihren Sitz hat.
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