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Ja. Im Kanton Aargau sind Männer und Frauen ab dem Jahr, in dem sie 20 Jahre alt werden, in ihrer Wohngemeinde feuerwehrpflichtig. Ihre Tochter kann also gezwungen werden, aktiven Feuerwehrdienst zu leisten. Ausnahmen gelten zum Beispiel bei körperlichen oder geistigen Gebrechen, für werdende Mütter oder für Alleinerziehende mit unter 15-jährigen Kindern. Wer keinen Feuerwehrdienst leistet, muss in der Regel eine Ersatzabgabe zahlen.
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