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Ja. Volljährige Kinder und Grosskinder, die mit ihren Eltern beziehungsweise Grosseltern zusammengelebt und sie gepflegt haben, haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Sie müssen diese spätestens bei der Erbteilung geltend machen. Können Sie sich mit den anderen Erben nicht einigen, muss das Gericht über die Höhe der Entschädigung entscheiden. Diese bewegt sich zwischen 30 und 40 Franken pro Stunde.
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