Inhalt
31.03.2021
Ja. Anspruch auf eine AHV-Witwenrente haben Frauen, die zum Zeitpunkt des Todes ihres Ehegatten mindestens 45 Jahre alt sind und mindestens fünf Jahre verheiratet waren. War die Witwe mehrmals verheiratet, zählt die Gesamtdauer ihrer Ehen. Eine Witwenrente erhalten aber auch Frauen, die beim Tod ihres Mannes schwanger sind oder ein Kind oder mehrere Kinder haben. Das Alter der Kinder spielt keine Rolle. Es ist auch nicht erforderlich, dass der Verstorbene der Vater der Kinder war.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden