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Nein. Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen der zuständigen Amtsstelle nur dann Änderungen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse mitteilen, wenn diese ins Gewicht fallen. Meldepflichtig ist man etwa, wenn man eine Erwerbstätigkeit aufnimmt oder aufgibt, eine Lohn- oder Rentenerhöhung erhält oder wenn man erbt oder eine Liegenschaft verkauft. Ihre finanziellen Verhältnisse ändern sich aber nicht, wenn Sie mit Ihrem Ersparten ein Auto kaufen.
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