Inhalt
saldo 03/2023
21.02.2023
Letzte Aktualisierung:
22.02.2023
22.02.2023
Nein. Laut Gesetz geht ein ausgeschlagener Erbteil eines im Testament eingesetzten Erben an die nächsten gesetzlichen Erben des Verstorbenen. Die nächsten gesetzlichen Erben Ihres Bruders sind dessen Geschwister. Wenn Sie also die Erbschaft ausschlagen, geht der Nachlass je zur Hälfte an Ihre beiden im Testament eingesetzten Schwestern über.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden