Ja. In vielen Kantonen verlangen die Behörden für das Ausschlagen eines Erbes eine Gebühr. Denn mit der Ausschlagungserklärung wird ein Verfahren eingeleitet. Die Kosten für dieses Verfahren gehen zulasten der ausschlagenden Person, da sie den Aufwand verursacht hat. In Graubünden beträgt die Gebühr für die Ausschlagung einer Erbschaft 35 Franken.
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