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03.04.2023
Ja. Grundsätzlich erhalten nach Ihrem Tod die Eltern Ihr Säule-3a-Guthaben. Sie können jedoch mit einem Formular der Bank Ihre Geschwister begünstigen. Gemäss Gesetz gilt die folgende Reihenfolge bei der Verteilung des Kapitals auf einem Säule-3a-Konto:
1. der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Partner,
2. die direkten Nachkommen und unterstützte Personen – oder der Partner, mit dem man in den letzten fünf Jahren ununterbrochen zusammenlebte respektive der für den Unterhalt der gemeinsamen Kinder aufkommen muss,
3. die Eltern,
4. die Geschwister,
5. die übrigen Erben.
3a-Sparer können die Reihenfolge der Begünstigten in den Punkten 3 bis 5 ändern und das Kapital nach eigenem Wunsch zuteilen. Dafür müssen Sie der Bank eine Begünstigungserklärung abgeben.
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