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Nein. Schlagen alle nächsten gesetzlichen Erben eine Erbschaft aus, wird diese vom Konkursamt liquidiert. Falls Sie und Ihre Schwester das Erbe ausschlagen, fallen Ihre Anteile also nicht an die Kinder. Bleibt nach der Liquidation – inklusive Liquidationskosten und nach Deckung aller Schulden – noch Vermögen übrig, dann fällt es zu gleichen Teilen an Sie und Ihre Schwester.
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