Nein. Auch Empfänger von Vermächtnissen müssen Erbschaftssteuern zahlen – ausser in den Kantonen Obwalden und Schwyz. Die Erbschaftssteuer wird immer am letzten Wohnort des Erblassers fällig. Einzig Liegenschaften werden am Ort besteuert, an dem sie sich befinden. Einen Steuerrechner finden Sie hier.