Ja. In diesem Fall geht der gesamte Nachlass an den elterlichen Stamm. Das sind zuerst Vater und Mutter: Sie erben je die Hälfte. Weil diese verstorben sind, treten ihre Nachkommen an deren Stelle – also Sie und Ihre Halbbrüder. Weil Letztere auch schon gestorben sind, fallen ihre Anteile an deren Nachkommen.