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saldo 03/2025
19.02.2025
Ja. In diesem Fall geht der gesamte Nachlass an den elterlichen Stamm. Das sind zuerst Vater und Mutter: Sie erben je die Hälfte. Weil diese verstorben sind, treten ihre Nachkommen an deren Stelle – also Sie und Ihre Halbbrüder. Weil Letztere auch schon gestorben sind, fallen ihre Anteile an deren Nachkommen.
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