Ja. Grundsätzlich gilt aber: Wenn man jemandem im Testament einen Bruchteil des Nachlasses zukommen lässt, wird angenommen, dass der Empfänger Erbe ist. Und wenn jemand einen bestimmten Gegenstand oder eine bestimmte Summe Geld erhält, gilt er als Vermächtnisnehmer. Es ist aber zulässig, Vermächtnisnehmern eine Quote des Nachlasses zuzuwenden. Da die Unterscheidung zwischen Vermächtnis und Erbeinsetzung oft nicht einfach ist, sollten Sie das Vermächtnis ausdrücklich als solches bezeichnen.