Ja, sofern das Testament gültig ist und die Lebenspartnerin Ihres Sohns auf ihrem Erbe beharrt. Dass das Testament erst nach der Erbteilung auftauchte, ändert nichts daran, dass es berücksichtigt werden muss. Die Erbschaft muss auf Antrag der Lebenspartnerin an sie übergeben werden. Als Finder des Testaments müssen Sie es bei der zuständigen Behörde am letzten Wohnort Ihres Sohns einreichen.
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