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saldo 13/2024
28.08.2024
Nein. Für Schulden, die nach der Trennung entstehen, haftet Ihr Ehemann allein. Während der Dauer des Zusammenlebens gilt: Die Ehegatten haften solidarisch für Verträge, die den laufenden Familienbedarf betreffen. Für persönliche Schulden haftet jeder Ehegatte selbst.
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