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saldo 13/2021
31.08.2021
Ja. Grundsätzlich müssen die Versammlungen der Eigentümer zwar als Präsenzveranstaltungen abgehalten werden. Zurzeit darf der Verwalter laut einer Covid-Verordnung des Bundesrats aber auch anordnen, dass keine Versammlung stattfindet und stattdessen schriftlich über die Traktanden abgestimmt wird.
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