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02.02.2022
Nein. Ein im Grundbuch eingetragenes Wegrecht gilt auch für den neuen Eigentümer. Ihr neuer Nachbar darf also nichts unternehmen, was Sie an der Wahrnehmung Ihres Rechts behindert. Sie müssen sein Grundstück weiterhin ungehindert passieren können. Am besten fordern Sie Ihren Nachbarn schriftlich dazu auf, die von ihm errichtete Schikane umgehend zu beseitigen. Unternimmt er nichts, dürfen Sie die Pfosten selbst entfernen.
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