Inhalt
saldo 19/2019
15.11.2019
Letzte Aktualisierung:
20.11.2019
20.11.2019
Nein. Laut Arbeitsgesetz muss der Betrieb allen Angestellten mit Familienpflichten bis zu drei Tage freigeben, wenn dies für die Betreuung kranker Kinder nötig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in einem Vollzeit- oder Teilzeitpensum arbeiten. Das gilt für Angestellte im Monatslohn wie im Stundenlohn.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden