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saldo 03/2022
15.02.2022
Letzte Aktualisierung:
16.02.2022
16.02.2022
Ja. Wer ein Wohnrecht hat, darf die Wohnung nicht vermieten. Er darf aber Familienangehörige und Hausgenossen zu sich in die Wohnung aufnehmen – beispielsweise den Lebenspartner oder Pflegepersonal. Das gilt jedoch nur, wenn das Wohnrecht nicht ausdrücklich auf ihn allein beschränkt ist.
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