Inhalt
13.10.2020
Nein. Ihr Vater muss Sie weiterhin finanziell unterstützen, da Sie die Lehre unverschuldet abbrechen mussten. Bei einem unverschuldeten Ausbildungsabbruch ruht die Unterhaltspflicht der Eltern für ein volljähriges Kind höchstens dann, wenn es selbst genug verdienen kann, bis es die neue Ausbildung in Angriff nimmt. Das ist bei Ihnen wegen der Krankheit nicht der Fall. Deshalb schuldet Ihnen Ihr Vater die Alimente weiterhin.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden