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saldo 07/2022
12.04.2022
Letzte Aktualisierung:
14.04.2022
14.04.2022
Nein. Der Arbeitgeber muss Angestellte, die unregelmässig arbeiten, frühzeitig über ihre Einsatzzeiten informieren – etwa zwei Wochen im Voraus, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Diese Vorankündigungsfrist darf unterschritten werden, wenn beispielsweise ein anderer Mitarbeiter kurzfristig ausfällt.
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