Inhalt
Nein. Arbeitgeber dürfen Arbeitsverträge nicht einseitig abändern. Sie können den Vertrag aber unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist auflösen und einen neuen Vertrag zu anderen Bedingungen anbieten. Kranke Angestellte sind eine Zeitlang vor Kündigungen geschützt. In Ihrem Fall dauert diese Sperrfrist 180 Tage. Zurzeit müssen Sie somit keine Angst vor einer Kündigung haben.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden