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saldo 10/2023
30.05.2023
Ja. Sie können Ihr Sparkapital für Betriebsinvestitionen vorzeitig beziehen, weil für Sie als Selbständigerwerbender keine Pensionskasse vorgeschrieben ist. Sie können den Vertrag mit der Pensionskasse kündigen und das ganze Vorsorgeguthaben beziehen. Ein Teilbezug ist allerdings nicht möglich.
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