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Ja. Ihr Freund kann sich von einer Vertrauensperson begleiten lassen. Als Begleitperson dürfen Sie sich an der Verhandlung auch äussern. Gut zu wissen: Ausnahmsweise – etwa bei ausserkantonalem Wohnsitz oder wenn man krank ist – muss man nicht persönlich an der Schlichtungsverhandlung erscheinen, sondern kann sich von einem Anwalt oder einer Vertrauensperson vertreten lassen.
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