Inhalt
Ja. Unter 15-Jährige dürfen zwar grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. So dürfen Jugendliche ab 13 Jahren leichte Arbeiten ausführen. Die Arbeit darf keinen negativen Einfluss auf ihre Gesundheit, persönliche Entwicklung und ihre schulischen Leistungen haben. Während der Schulzeit beträgt die erlaubte Höchstarbeitszeit 3 Stunden pro Tag und 9 Stunden pro Woche, in den Schulferien 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. 13- und 14-Jährige dürfen höchstens während der Hälfte ihrer Ferien arbeiten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden