Inhalt
Ja. Sie müssen nicht ausziehen. Als Ehegatte haben Sie Anspruch auf die Wohnung oder das Haus, wo Sie zusammen mit Ihrem Mann gelebt haben, sowie auf den Hausrat. Auf Antrag eines Erben kann Ihnen das Gericht auch nur ein Wohnrecht einräumen, und die Kinder erhalten das Haus zum Eigentum. Das ist dann eine sinnvolle Alternative, wenn Sie die Kinder nicht auszahlen können. Für eingetragene Partner gilt die gleiche Regelung wie für Eheleute.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden