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12.11.2019
Ja. Eine Gefährdungsmeldung kann auch anonym erfolgen. Doch auch bei einer nicht anonymen Meldung erfährt der Betroffene nicht zwingend, wer sie eingereicht hat. Tipp: Begründen Sie gegenüber der Erwachsenenschutzbehörde, weshalb Sie wünschen, dass der Betroffene von der Meldung nichts erfährt.
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