Inhalt
03.05.2023
Nein. Bei einer Anstellung mit 80-Prozent-Pensum ist die Pensionskasse obligatorisch. Denn Sie verdienen damit im Jahr sicher mehr als 22'050 Franken. Nur wer als Angestellter weniger als diese Summe verdient, kann das Altersgeld vorzeitig für eine Firmengründung beziehen. Ein Kapitalbezug aus der 2. Säule ist somit erst möglich, wenn Sie Ihre Anstellung aufgeben oder Ihr Lohn als Angestellter so weit sinkt, dass Sie aus der Pensionskasse austreten können.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden