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Es kommt auf die Umstände an. Ihr Mieter darf die Wohnung nur mit Ihrer Zustimmung untervermieten. Unterlässt er dies, dürfen Sie ihm aber nicht in jedem Fall kurzfristig kündigen. Das wäre nur dann der Fall, wenn Sie als Vermieter einen Grund hätten, die Zustimmung zu verweigern. Fordern Sie Ihren Mieter deshalb schriftlich auf, Ihnen die Bedingungen der Untermiete offenzulegen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, dürfen Sie das Mietverhältnis mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf ein Monatsende kündigen. Der Mieter muss Ihnen den durch die eigenmächtige Untervermietung erzielten Gewinn abgeben.
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