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13.10.2020
Nein. Ist ein Arbeitnehmer krank, muss ihm die Arbeitszeit gutgeschrieben werden, die er geleistet hätte, wenn er gearbeitet hätte. Das gilt auch für vertraglich vereinbarte Vorholzeit. Sollten Sie zwischen Weihnachten und Neujahr erkranken, haben sie aber kein zweites Mal Anspruch auf Lohn.
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