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Nein. Ein Mieter muss dem Vermieter zwar gestatten, die Wohnung zu besichtigen, wenn dies für die Wiedervermietung notwendig ist. Besichtigungen müssen aber rechtzeitig angekündigt werden und der Vermieter muss auf den Mieter Rücksicht nehmen. Das heisst: Der Vermieter muss die Wohnungsbesichtigungen einige Tage im Voraus mit dem Mieter absprechen. Eine Woche Vorankündigung genügt. Der Mieter muss aber an diesem Tag zu Hause sein können. Er kann zudem darauf bestehen, dass er nicht stundenlang gestört wird.
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