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Nein. Vermieter dürfen persönliche Daten der Mieter nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an Dritte weitergeben. Das gilt auch für Ihre Handynummer. Sagen Sie dem Vermieter klipp und klar, dass Sie mit der Weitergabe nicht einverstanden sind. Haben Sie unter Einhaltung der vertraglichen Frist gekündigt, ist die Wiedervermietung Sache des Vermieters. Als Mieter müssen Sie ihm gestatten, Wohnungsbesichtigungen durchzuführen. Für die Organisation und die Durchführung der Besichtigungen ist aber der Vermieter zuständig.
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