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13.10.2020
Ja. Im Gegensatz zu normalen Angestellten, die grundsätzlich jederzeit ein Zwischenzeugnis verlangen können, haben Lehrlinge während der ganzen Lehrzeit keinen solchen Anspruch. Der Arbeitgeber muss Ihnen höchstens dann ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn ein vorzeitiger Lehrabbruch droht. Oder kurz vor dem Ende der Lehre, wenn Sie mit der Stellensuche beginnen müssen.
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