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saldo 06/2022
29.03.2022
Letzte Aktualisierung:
30.03.2022
30.03.2022
Nein. Die Post beschränkt die Haftung beim Verlust von eingeschriebenen Briefen auf 500 Franken. Und sie kommt gemäss ihren Geschäftsbedingungen nur für Schäden am Inhalt der Sendung auf, nicht aber für Folgeschäden. Bei Ihren doppelten Mietzinszahlungen handelt es sich um einen solchen Folgeschaden.
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