Ja. Denn wenn Sie und Ihre Partnerin sich im Fall einer Trennung nicht darauf einigen können, dass einer der Partner das Haus übernimmt oder dass es verkauft wird, endet der Streit vor Gericht: Die Liegenschaft wird dann öffentlich oder unter den Miteigentümern versteigert. Mit einem Konkubinatsvertrag lässt sich späterer Streit vermeiden. In einem solchen Vertrag können Sie etwa festhalten, dass das Haus bei einer Trennung verkauft und wie der Erlös aufgeteilt werden soll.
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Alles Wichtige über die verschiedenen Formen der Partnerschaft: Was gesetzlich geregelt ist und was Sie selber vereinbaren können.
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