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17.08.2020
Ja. Allerdings nur für Berufsunfälle. Freizeitunfälle sind nur dann über die betriebliche Unfallversicherung gedeckt, wenn jemand mindestens acht Stunden pro Woche beschäftigt wird. Neben der Versicherung für Berufsunfälle müssen Sie für Ihre Putzfrau auch AHV-/IV- und EO-Beiträge zahlen. Zuständig für die Anmeldung ist die AHV-Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Am besten verlangen Sie ein Anmeldeformular für das «vereinfachte Abrechnungsverfahren».
Mehr dazu entnehmen Sie dem Merkblatt Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende. Mit der Putzfrau sollten Sie auch einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschliessen (Vorlage herunterladen).
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