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18.04.2023
Ja. Aber: Gehört eine Wohnung mehreren Personen gemeinsam, haben diese laut Gesetz nur eine Stimme, die sie durch einen Vertreter abgeben. Ist nur ein gemeinschaftlicher Eigentümer an der Stockwerkeigentümerversammlung anwesend, ist davon auszugehen, dass ihn die anderen Eigentümer zur Stimmabgabe bevollmächtigten. Ausnahme: Es steht ausdrücklich im Reglement, dass der Vertreter gemeinschaftlicher Eigentümer eine Vollmacht vorweisen muss. Dann gilt das sogar für Ehegatten, die gemeinsam eine Wohnung besitzen.
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