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Ja. Das Geld können Sie Ihrem Sohn schenken, nicht beiden zusammen. Dann wäre der Betrag Eigengut Ihres Sohnes. Dieses gehört nicht zum ehelichen Vermögen. Bei einer allfälligen Scheidung hätte Ihre Schwiegertochter keinen Anspruch darauf – und zwar unabhängig vom ehelichen Güterstand. Gut zu wissen: Schenkungen an Nachkommen sind in den meisten Kantonen steuerbefreit.
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