Ja, Sie müssen den Aufschlag aber nicht akzeptieren. Gemäss den Allgemeinen Ver­sicherungsbedingungen der Zürich-­Motorfahrzeugversicherung müssen Prämienerhöhungen dem Versicherungsnehmer spätestens 25 Tage vor Ablauf des Versicherungsjahrs bekanntgegeben werden. Das Versicherungsjahr entspricht bei der Zürich nicht dem Kalenderjahr, sondern beginnt mit dem Abschluss der Versicherung. Wer mit der angekündigten Erhöhung nicht einverstanden ist, kann den Vertrag auf Ende Versicherungsjahr kündigen.

Tipp: Holen Sie Offerten anderer Versicherungen ein und verhandeln Sie anschliessend mit der Zürich über eine Reduktion der Prämie.