Die obligatorische Autohaftpflichtversicherung Ihres Freundes ist leistungspflichtig, wenn Sie mit seinem Fahrzeug fremde Sachen beschädigen oder jemanden verletzen. Ein Schaden ist bei ihm in der Regel mit einem Bonusverlust verbunden – ein Unfall würde also seine Prämie erhöhen. Dafür müssen Sie aufkommen. Das Gleiche gilt für die Reparatur des Wagens Ihres Freundes. Beides können Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung über den Zusatz «Gelegentliches Fahren fremder Autos» decken.