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Ja. Wer arbeitslos wird, kann grundsätzlich innert zwei Jahren Taggelder beziehen. Wenn sich jemand in dieser Zeit bei der Arbeitslosenkasse abmeldet und selbständig macht, wird die zweijährige Frist um zwei Jahre verlängert. Das bedeutet für Sie konkret: Sie können sich nach Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit erneut bei der Arbeitsvermittlung anmelden und maximal Ihre restlichen Taggelder beziehen.
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