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saldo 04/2024
05.03.2024
Nein. Sie können mit Ihrem Ex-Partner einvernehmlich einen Unterhaltsvertrag aufsetzen. Damit dieser rechtlich verbindlich wird, muss ihn die Kindesschutzbehörde genehmigen. Vor Gericht gehen Sie nur, wenn Sie sich nicht über die Höhe des Unterhaltsbeitrags einigen können.
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