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saldo 06/2024
02.04.2024
Nein. Vom Kanton bevorschusste Kinderalimente müssen nicht zurückerstattet werden. Es sei denn, ein Vorschuss wurde unrechtmässig bezogen oder der säumige Unterhaltsschuldner bezahlt doch noch. Im Kanton Schwyz müssen Vorschüsse zudem dann zurückerstattet werden, wenn das Kind eine Erbschaft des unterhaltspflichtigen Elternteils erhält.
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