Inhalt
saldo 12/2022
21.06.2022
Nein. Das Auto gehört zum Vermögen, deshalb stellt auch der Verkaufserlös eines Gebrauchtwagens Vermögen dar. In der Steuererklärung muss jeweils der Stand des Vermögens per 31. Dezember angegeben werden. Schwankungen des Vermögens im Lauf des Jahres spielen für die Vermögenssteuer keine Rolle.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden