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03.02.2021
Nein. Steuerlich besteht kein Unterschied. In beiden Fällen müssen Sie den Wert per 31. Dezember 2020 deklarieren. Einziger Unterschied: Den Fonds listen Sie im Wertschriftenverzeichnis auf. Den Barren hingegen müssten Sie unter Ziffer 30.2 «Bargeld, Gold und andere Edelmetalle» eintragen. In beiden Fällen wirkt sich der Goldbesitz nur auf die Vermögenssteuer aus.
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